Katzenschutzverordnung in Hamburg

Pressemitteilung des Hamburger Senats

vom 7.1.25

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/aktuelles/2025-01-07-bjv-senat-erlaesst-katzenschutzverordnung-1006462

Endlich:

Am 1. Januar 2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft.
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/katzenschutzverordnung-1006006

Die neue Regelung für frei laufende Hauskatzen soll die unkontrollierte Vermehrung der in Hamburg lebenden Katzen verringern, weil frei lebende Katzen sehr oft in einem gesundheitlich schlechten Zustand sind.

Auszug aus der Pressemitteilung:

Wichtige Punkte der Verordnung:

  • Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang bzw. unkontrollierten Auslauf erhalten.
  • Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
  • Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
  • Bei nicht kastrierten bzw. nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.

2 Replies to “Katzenschutzverordnung in Hamburg”

  1. Eine sehr gute Sache. Auch, dass sie die Kastration auf 5 Monate gesetzt haben. Das wird einige Diskussionen mit den Tierärzten ersparen.

    Ich hoffe, dass sich andere Bundesländer oder Städte ein Beispiel daran nehmen.

    Liebe Grüße
    Martha

    • Einige Städte und Bundesländer sollen schon eine Verordnung haben. Sie sollte bundesweit Pflicht werden. Nur so kann dem Elend etwas abgeholfen werden.
      Liebe Grüße an dich und deine Fellnasen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*